Betroffene der Feindlisten von „Nordkreuz“ & Co. müssen durch BKA informiert werden!

07.08.2019

Neonazis und rechte Terrornetzwerke wie „Nordkreuz“ haben umfangreiche so genannte „Feindes- oder Todeslisten“ zusammengestellt. Die Daten von so genannten politischen Gegner*innen stammen dabei nicht alleine aus Hacks von linken Mailorderversänden, sondern sind oft auch das Ergebnis von Recherchen im lokalen und regionalen Umfeld der Aktivisten aus den Netzwerk. Dies zeigt sich u.a. bei den Ermittlungen zum „Nordkreuz-Netzwerk“: Hier waren gezielt u.a. die Namen, Adressen und Details von mindestens 24 Kommunal-Politiker*innen aus Mecklenburg-Vorpommern zusammengetragen worden , die sich gegen Rechts und für Geflüchtete engagieren. Oft hat es für Antifaschist*innen, Politiker*innen, ehrenamtlichen Unterstützer*innen von Geflüchteten, in LSBTIQ*-Initiativen Engagierte unmittelbare Folgen, wenn ihre Namen und Adressen in Feindlisten der extremen Rechten genannt werden. Sie erhalten Morddrohungen, ihre Wohnungen, Häuser, Büros und PKWs werden beschädigt und ihre Familien werden ebenfalls bedroht. Damit Betroffene sich selbst schützen können, fordern Beratungsstellen seit Monaten – vergeblich -, dass das BKA und die jeweiligen Landeskriminalämter die Betroffenen informieren müssen.

Stellungnahmen der Beratungsstellen:

Pressespiegel: